Weggehört und weggeschaut – Kindesmissbrauch

„Triggerwarnung”  – Kein Thema ist so emotional bewegend wie das des Kindesmissbrauchs. Geschätzt sind 1 Million Kinder in Deutschland  betroffen. Offiziell gibt es jedes Jahr 14 000 Fälle von Kindesmissbrauch in Deutschland. Sexueller Kindesmissbrauch ist von Geheimhaltung geprägt, denn es  besteht bei diesem Thema auch das Problem, dass Kindern oft nicht geglaubt wird. Hinzu kommt, dass kindliche Opfer versuchen, den Missbrauch vor sich selbst geheim zu halten, indem sie in eine Scheinwelt flüchten. Genaue Zahlen wird es daher vermutlich niemals geben.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Das sind pro Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder.

Jeden Tag erfahren 40 Kinder sexuelle Gewalt. Im Jahr 2014 wurden 108 Kinder getötet. 4233 Kinder waren insgesamt betroffen und 44 % von ihnen waren unter 7 Jahre alt. Quelle 

Der deutsche Bundestag begrüßte mit Beschluss vom 02. Juli 2015 die Absicht des unabhängigen Beauftragten, für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs eine unabhängige Aufarbeitungskommission einzurichten. Die Einrichtung einer Kommission war seit Jahren eine zentrale Forderung von Betroffenen. Konkrete Vorschläge dafür wurden bereits im Jahr 2013 auf dem öffentlichen Hearing Unabhängige Aufarbeitung diskutiert. Am 26. Januar 2016 wurden die sieben Mitglieder der Kommission vom Beauftragten berufen. Die ersten vertraulichen Anhörungen fanden im September 2016 statt.

Seit dem 1. Januar 2017 haben besonders schutzbedürftige Verletzte einen Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, die sogenannte psychosoziale Prozessbegleitung. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten geworden sind, haben einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung. Allerdings muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden, das bei Vorliegen der Voraussetzungen die Prozessbegleitung beiordnet.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das Thema Missbrauch, das übrigens schon häufiger von uns aufgegriffen wurde, kurz von Lesern Beachtung findet und dann wieder vergessen wird. Übrigens ist das nicht nur hier bei den Netzfrauen so, sondern es geht vielen anderen Berichterstattungen zu dem Thema exakt genauso. Es ist also immer und immer wieder das Aufkochen einer emotionalen Suppe, die weder lauwarm noch kalt schmeckt und in der Regel nach ein paar Wochen wieder vom Herd genommen wird. Wachrütteln ist hier also angesagt.

Ein paar Zahlen und Fakten zum Thema sexueller Missbrauch und Misshandlung von Kindern.

Laut StBA sind Kindesmisshandlungen im Jahr 2013 mit 2 062 Fällen in der Strafverfolgung vermerkt. Insgesamt gibt es laut polizeilicher Kriminalstatistik für das gleiche Jahr 4052 angezeigte Fälle. Die Dunkelziffer ist vermutlich um ein Vielfaches höher. Das ist sehr hart, wenn man bedenkt, dass hinter jedem dieser Fälle ein Kinderschicksal steckt. Die Differenz zwischen den Werten macht deutlich, wie viele Anzeigen nicht zur Verhandlung kommen, nämlich knapp die Hälfte.

Säuglinge haben seit Jahren das höchste Risiko, durch Gewalt zu sterben. Im Zeitraum von 2003 bis 2012 sind mehr als ein Drittel aller tödlichen Verletzungen auf Gewalthandlungen zurückzuführen, das heißt zirka drei bis vier Todesfälle auf 100 000 Säuglinge.

2014 wurden laut der Deutschen Kinderhilfe sogar täglich etwa 40 Mal Kinder Opfer sexuellen Missbrauchs – insgesamt wurden hier 14 877 Taten registriert, wohlgemerkt nur für das Jahr 2014. Das ist eine unglaublich erschütternde Menge.

Das Hilfetelefon „Sexueller Missbrauch“ gibt es bereits seit 2010!

Der unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hat eine neue wissenschaftliche Begleitforschung am bundesweiten „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ (0800 2255530) eingerichtet. Gleichzeitig startet ein weiteres telefonisches Angebot, das „Hilfetelefon Forschung“ (0800 4455530), das sich an Betroffene und Angehörige wendet, die sich an Forschung zu belastenden Kindheitserlebnissen beteiligen möchten.

Was versteht man unter Missbrauch von Kindern?

Sexueller Missbrauch bedeutet, dass ein Erwachsener oder Jugendlicher sexuelle Handlungen an, mit oder vor einem Kind vornimmt oder an sich vornehmen lässt. Der Täter / die Täterin nutzt dabei die Abhängigkeit, das Vertrauen oder die Unterlegenheit des Kindes zur eigenen Bedürfnisbefriedigung aus. Zu sexuellen Handlungen zählen sowohl Handlungen mit Körperkontakt und körperlicher Gewaltanwendung (z. B. das Anfassen von Brust und Genitalien, Vergewaltigung) als auch sexuelle Handlungen ohne oder mit indirektem Körperkontakt (z. B. Exhibitionismus, das Vorzeigen pornografischer Filme oder Bilder).

Der Begriff der körperlichen Misshandlung beschreibt alle Formen körperlicher Gewalt gegen Kinder, die zu körperlichen Verletzungen führen (z. B. Schlagen, Würgen, Verbrennungen zufügen).

Seelische Misshandlung oder auch emotionaler Missbrauch beschreibt ein Verhalten seitens der Erwachsenen, das Kindern gegenüber eine feindliche oder abweisende Haltung zum Ausdruck bringt. Das Kind wird beispielsweise abgelehnt, herabgesetzt, isoliert, beleidigt, erniedrigt oder gekränkt.

Wie viele Mädchen und Jungen werden Opfer von sexuellem Missbrauch?

Offizielle Statistiken wie die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) berichten jährlich von mehr als 14 000 Kindern in Deutschland, die Opfer von sexuellem Missbrauch werden. Drei Viertel der Opfer sind weiblich. Allerdings bilden solche Statistiken nur einen Teil des Phänomens „Sexueller Missbrauch“ ab und unterschätzen das Gesamtausmaß stark, da sie nur die angezeigten Fälle (Hellfeld) erfassen. Nationale und internationale Dunkelfeldstudien (Befragungen, die die stattgefundenen, aber nicht angezeigten Delikte erfassen) berichten, dass 15-30% aller Mädchen und 5-15% der Jungen in ihrer Kindheit Opfer von sexuellem Missbrauch werden. Mädchen sind demnach bis zu dreimal häufiger betroffen als Jungen. Sexueller Missbrauch kommt in allen Gesellschaftsschichten vor und betrifft somit die gesamte Bevölkerung. Da es in Deutschland bislang kaum repräsentative Studien zum Ausmaß von sexuellem Missbrauch in der Kindheit und Jugend gibt, ist eine Befragung im Rahmen des MiKADO-Projekts dringend nötig.

Was sind mögliche Folgen von sexuellem Missbrauch?

Sexueller Missbrauch kann für die Opfer sehr unterschiedliche Folgen nach sich ziehen. Neben körperlichen Symptomen wie Verletzungen und Schmerzen entwickeln Betroffene beispielsweise häufiger psychische Erkrankungen wie Depressionen, Posttraumatische Belastungsstörungen oder auch Suchterkrankungen. Auch Schlafstörungen, Angstzustände, oder Essstörungen können als Folge von erlebtem sexuellem Missbrauch auftreten. Soziale Auswirkungen können sich durch Schul- und Lernprobleme oder auch sozialen Rückzug zeigen.

Welche Anlaufstellen gibt es für Betroffene und deren Angehörige?

Bundesweit gibt es eine Vielzahl verschiedener Opferschutzverbände, Beratungsstellen, Institutionen und anonymer Hotlines, an die sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene wenden können, die sexuellen Missbrauch erlitten haben, die aber auch eine Anlaufstelle für Angehörige von Betroffenen oder für Menschen sein können, die sexuellen Missbrauch in ihrem Umfeld mitbekommen. Mehr Informationen und hilfreiche Links hierzu finden Sie unter der Rubrik Links.

Wer begeht sexuellen Missbrauch?

Sexueller Missbrauch wird überwiegend von Männern begangen. Legt man die amtlichen Verurteilungsstatistiken zugrunde, liegt der Anteil männlicher Täter bei etwa 98%. Viele sexuelle Missbrauchsdelikte passieren innerhalb von Familien (bis zu einem Fünftel der Fälle bei weiblichen Opfern). Allerdings ist auch hier davon auszugehen, dass diese gemeldeten Delikte die Statistiken hinsichtlich der Täter-Opfer-Beziehungen verzerren, da tendenziell eher unbekannte Täter angezeigt werden als solche, die zur eigenen Familie gehören. Es gibt unterschiedliche Bedingungen auf Seiten der Täter, die zu sexuellem Missbrauch führen. Dass jemand ein sexuelles Missbrauchsdelikt begeht, kann durch eine Reihe von Faktoren ausgelöst werden. Abgesehen vom Vorliegen einer Pädophilie (also einer sexuellen Präferenzstörung im Bezug auf Kinder) können u. a. situative Verkennungen, Störungen der Impulskontrolle, Alkoholisierung und Geistesschwäche eine solche Tat begünstigen. Im Rahmen inzestuöser Verläufe kommt es oftmals zu einer schleichenden Zuschreibung erwachsener Eigenschaften auf das Kind, was letztlich in einen sexuellen Übergriff mündet. Quelle http://www.mikado-studie.de/

Es ist also angebracht, die Aufmerksamkeit auf diese Tatsachen zu lenken und sie dort zu halten und zwar sowohl in der Gesellschaft als auch seitens des Gesetzgebers.

Die Zeit heilt nicht alle Wunden …

Netzfrau Doro Schreier

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