Unter Ausnutzung des neu in Kraft getretenen Gesetzes ernten Ärzte jetzt Organe von Patienten, die mithilfe von „Tötung auf Verlangen“ sterben.
“Euthanasie in Kanada” in ihrer legalen, freiwilligen Art wird ärztlich begleitetes Sterben (umgangssprachlich auch begleiteter Selbstmord oder würdevolles Sterben) genannt, wurde 2016 eingeführt und führt zu neuen Diskussionen.
Kanadische Transplantations-Experten haben von Dutzenden Patienten, die infolge von verlangtem Tod ums Leben kamen, Organe entnommen. Lt. National Post haben 26 Leute aus Ontario verfügt, dass ihr Gewebe oder Organe verwendet werden können. Es handelte sich meist um die Hornhaut, Herzgefäße, Knochen, Haut und Sehnen.
Dieser Zeitungsartikel betrifft ausschließlich Ontario. Bioethiker Transplant Quebec und das Ethik-Komitee der Quebec-Regierung haben im letzten Jahr darüber diskutiert, dass Euthanasie eine gute Quelle für Organentnahme sei, wobei ähnliches Vorgehen in anderen Landesteilen auch möglich waren.
“Wenn wir den Menschen schon ein selbstbestimmtes Sterben ermöglichen und die Idee verfolgen, dass der Herzstillstand eine Organspende ermöglicht, dann sollte das akzeptabel sein“, sagt Dr. James Downar, von ‚Sterben in Würde Kanada’ gegenüber der National Post und räumt damit mit der Angst auf, dass Patienten wegen Organspenden unter Druck gesetzt werden könnten.
Seltsam genug, dieses Thema kam während der Diskussion um die Euthanasie nie auf, ehe das Höchstgericht 2015 diese Möglichkeit des Sterbens legalisierte. Ein einflussreicher Report des Royal Society of Canada Expert Panel hat diese Möglichkeit nicht einmal erwähnt, ebenso die Urteilsbegründung des Höchstgerichts.
Seit vielen Jahren gibt es koordinierte Organspenden von euthanasierten Patienten in Belgien und Holland. Es gibt Berichte von etwa 40 Fällen in diesen beiden Ländern. Letztes Jahr veröffentlichten holländische Ärzte des medizinischen Universitäts-Klinikums und des Erasmus-Universitäts-Zentrums Rotterdam ein Handbuch für diese komplexe Prozedur.
Ein aktueller Artikel im Impact Ethics Blog von Prof. Jennifer A. Chandler, Universität Ottawa/Kanada weist darauf hin, dass die Kombination Organspende und Euthanasie zu einigen kniffligen Details in Ethik, gesetzlichen Grundlagen und Gewissensfragen führt, wie z.B.:
- Was, wenn der Patient um Sterbehilfe bittet und seine Organspende einem Familienmitglied zukommen lassen will? Das Potential für Missbrauch ist auf der Hand liegend.
- Was, wenn ein nächster Verwandter um Genehmigung gefragt wird, weil der euthanasierte Patient keine Verfügung hinterließ?
- Was, wenn der Transplantationsarzt eine gewissensbedingte Abneigung gegen diese Prozedur hat? Kann er dazu gezwungen werden?
- Was, wenn ein Empfänger verweigert, von einem euthanasiertem Patienten ein Organ zu bekommen?
Was ist der Unterschied zwischen Sterbehilfe und Euthanasie?
Begleiteter Selbstmord und Euthanasie/Tötung auf Verlangen sind unterschiedlich. Begleiteter Selbstmord setzt voraus, dass jemand mit den entsprechenden Kenntnissen und Mitteln dabei ist, wenn man seinem Leben ein Ende setzt.
Beispiel: ein Arzt, der einem an ALS Erkranktem Barbiturate verschreibt, mit denen sich dieser vergiftet.
Euthanasie ist eine vorsätzliche Aktion von jemandem, der beabsichtigt, das Leben einer anderen Person zu beenden, um sein Leiden zu stoppen.
Beispiel: ein Arzt, der einer Patientin mit schwerer Demenz eine tödliche Dosis Barbiturate verabreicht, um ihr Leiden zu beenden.
Sterbehilfe – Gesetzeslage
Vorab eine konkrete Zahl: worüber so heftig gestritten wird: wenn man die Hochrechnungen der Staaten Oregon und Niederlande an aktiver Sterbehilfe zugrunde legt, würde es sich in Deutschland um 1000 Fälle von 1 Million Todesfällen pro Jahr handeln: nur 1 Promille aller Todesfälle.
Bei Tötung auf Verlangen geht es im Wesentlichen um die Fälle, in denen der Patient aus Krankheits-technischen Gründen nicht mehr in der Lage ist, ein bereitgestelltes Mittel selbst einzunehmen. Diese Patientengruppe würde sich benachteiligt fühlen gegenüber denjenigen, denen ein begleiteter Suizid ermöglicht wäre. Das gilt zum Beispiel für Lähmung und Schluckstörungen; in den Niederlanden ist das auch für Alzheimer-Patienten aufgekommen, durch das Buch „Henning flieht vor dem Vergessen„.
Aktive Sterbehilfe bzw. Tötung auf Verlangen durch Dritte ist wegen der Grauzonen und Möglichkeiten zum Missbrauch in den meisten Ländern verboten – in Deutschland durch §216 StGB. Allerdings wird mehrmals im Jahr berichtet von unwürdigen Fällen, in denen alte, kranke Ehepaare zwischen 80 und 90 auf verzweifelte Bitten hin zur Selbsthilfe greifen und ihren Ehepartner töten; meist misslingt der anschließende Eigentod und der verzweifelte Täter erhält noch Freiheitsstrafen. Tragisch ist es, wenn der Patient eigentlich die in Deutschland zugelassenen Bedingungen erfüllt hätte.
1995 wurde ein Gesetz des Nordterritoriums in Australien nach 9 Monaten mit 4 Anwendungen von der Regierung für unwirksam erklärt, weil Provinzen kein Recht hätten, Gesetze zu erlassen.
Weltweit das erste Land, das Tötung auf Verlangen gesetzlich streng geregelt erlaubte, waren die Niederlande (2001, nur für Sterbende mit Wohnsitz dort). Es folgten Belgien (2002), Luxemburg (2009) Diese Länder erlauben Euthanasie auch für nicht Todkranke, z. B. bei extremen psychischen Leiden.
Beihilfe zum Sterben
Begleiteter Suizid durch Ärzte wurde in Deutschland zwar nicht gesetzlich, jedoch standesrechtlich, von der Bundesärztekammer verboten: mit der Begründung, dass dies dem ärztlichen Berufsethos widersprechen würde. Die Fassung wurde 2011 entschärft mit der Formulierung, dass „die Mitwirkung eines Arztes bei Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe sei“. „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“(BÄK). Im Beisein wären sie zu lebensrettenden Maßnahmen verpflichtet.
Ärzten droht je nach Instanz Abmahnung bis hin zum Entzug der Approbation.
Juristen haben sich um Rahmenbedingungen bemüht, die Ärzten Sicherheit geben sollen und Ängste vor der Palliativ-Medizin und den erlaubten Formen nehmen soll. Ganz konkret soll die Rechtsprechung auch Schutz geben vor Anklagen von Angehörigen, die den Patientenwillen oder die Indikation und Zustandsbewertung des Arztes nicht akzeptieren wollen. Prof. Rissing-van Saan, Vorsitzende des Bundesgerichtshofs i.R., wies ausdrücklich auf die sogenannte „Wittig-Passage“ hin, laut der ein Arzt auch nicht alles machen darf/kann/soll, was möglich ist. Hier ginge das gesetzliche Grundrecht auf die Würde des Menschen vor.
Bei Laien ist Beihilfe zum Suizid erlaubt unter gewissen Voraussetzungen, juristisch angreifbar ist sie aber wegen des Tatbestands von „unterlassener Hilfeleistung“. Selbstinitiative im Kampf gegen die Heimleitung kann oftmals zur Anzeige wegen Tötung führen und anwaltliche Hilfe erfordern, bei eintretendem Tod bleibt der Patient dann womöglich allein. Auf alle Fälle ist eine schriftliche Freistellung vom Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung äußerst hilfreich.
Ein Thema, das bestimmt noch weiter polarisieren wird.
BioEdge: Canadian surgeons harvesting organs from euthanised patients https://t.co/f1WS03wqfh
— About Kidneys (@About_Kidneys) 27. März 2017
Canadian surgeons harvesting organs from euthanised patients
„Euthanasia in Canada“ in its legal voluntary form is called medically assisted dying (colloquially assisted suicide or death with dignity) and became legal as of June 2016 to relieve the suffering of terminally ill adults.
Taking advantage of the country’s new law, Canadian transplant surgeons have harvested organs from dozens of euthanasia patients. According to the National Post, 26 people in Ontario who died by lethal injection have donated tissue or organs. This involved mostly corneas, skin, heart valves, bones and tendons.
The National Post’s report only covered Ontario. Bioethicists, Transplant Quebec and an ethics committee of the Quebec government in Quebec argued last year that euthanasia could be a good source of organs, so it is quite possible that similar procedures have been carried out in that province as well.
“If we accept people can make decisions to end life, and we accept the idea of cardiac death being sufficient for organ donation, this should be acceptable,” Dr James Downar, of Dying with Dignity Canada, told the Post, to allay fears that patients could be pressured into donating organs.
Oddly enough, this is a topic which did not emerge in discussions about euthanasia before the Supreme Court legalised it in 2015. An influential report by a Royal Society of Canada Expert Panel did not even mention it, for instance, nor the Supreme Court’s decision in Carter vs Canada.
Coordinating organ transplants with euthanised donors has been going on for several years in Belgium and the Netherlands. About 40 cases in the two countries have been reported. Last year Dutch physicians at the Maastricht University Medical Center and the Erasmus University Medical Center Rotterdam published a multidisciplinary manual for the complex procedure.
A recent article in the Impact Ethics blog by Professor Jennifer A. Chandler, of the University of Ottawa, pointed out that combining organ donation with euthanasia could lead to some tricky issues in ethics, law and conscientious objection:
- What if a patient seeks euthanasia to direct his donation to a family member? The potential for abuse is obvious.
- What if a next-of-kin is asked to approve organ donation after a person has been euthanised but has left no instructions?
- What if the transplant surgeon has a conscientious objection to the procedure? Should he be forced to do it?
- What if a recipient objects to receiving an organ from a euthanised patient?
What is the difference between assisted suicide and euthanasia?
Assisted suicide and euthanasia are different. Assisted suicide is providing another with the knowledge or means to intentionally end his or her own life; euthanasia is deliberate action undertaken by one person with the intention of ending the life of another person to relieve that person’s suffering where that act is the cause of death. An example of assisted suicide is a physician who prescribes barbiturates to a patient with advanced ALS who uses the drugs to kill herself. An example of euthanasia is a physician who administers a lethal dose of barbiturates to a woman suffering from severe dementia with the intention of ending her life in order to relieve the pain and suffering caused by her condition where the barbiturates cause death.
https://en.wikipedia.org/wiki/Euthanasia_in_Canada
Netzfrau Lisa Natterer
Terrorgruppen am illegalen Organhandel beteiligt – Flüchtlinge als mobile billige Ersatzteillager
Organhandel, Nahrungsmittel, Pharma, Kosmetik – Das schmutzige Geschäft mit abgetriebenen Föten
1 Kommentar » Schreibe einen Kommentar