Frauen, die von Gewalt betroffen sind, haben keine Lobby!

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist heute eine der verbreitetsten, hartnäckigsten und schrecklichsten Menschenrechtsverletzungen in unserer Welt. Tagtäglich erleben Mädchen und Frauen psychische, physische oder sexuelle Gewalt. Schon als Kind haben viele Frauen körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt erlebt. Gerade bei häuslicher Gewalt schauen auch Nachbarn gerne weg. Doch nicht nur Nachbarn, sondern auch die Polizei. Eine Frau meldete sich bei der Polizei, denn sie fühlte sich von ihrem Mann, von dem sie sich getrennt hatte, bedroht. Die Polizei antwortete, dass es sich um eine Familienangelegenheit handeln würde. Nur zwei Stunden später musste die Kriminalpolizei kommen, denn der Mann war gewaltsam ins Haus eingedrungen und hat die Mutter und die Schwester der Frau getötet, die Frau selbst konnte fliehen. Es handelt sich um eine Familienangelegenheit, ja genau das hatten auch die Eltern einer Frau erfahren müssen, nachdem nach einer Trennung auf Grund häuslicher Gewalt der verlassene Ehemann plötzlich vor der Tür stand. Wie oft kommt es vor, dass Frauen um Hilfe bitten, aber diese Hilfe abgelehnt wird? Vor 20 Jahren entschied ein Richter „Geschwistertrennung“, weil der Ehemann nach Trennung im Gericht drohte, die Frau umzubringen. Der Richter wollte ein Blutbad im Gericht vermeiden und so bekam der Mann, der seine Frau über Jahre hinweg nachweislich misshandelt hatte, seinen Willen. Der Frau riet der Richter, ihrem Mann aus dem Weg zu gehen. Polizeischutz im Gericht gab es gratis dazu. 2018 haben wir immer noch eine Situation, dass jeden zweiten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet wird. Haben wir wirklich etwas erreicht? 

Gewalt ist ein Begriff, der sich vielseitig zeigt und auf verschiedene Situationen angewendet werden kann

Die häusliche Gewalt findet meist im Verborgenen statt. Als ein historischer Erfolg wurde 2016 „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht verabschiedet. Kennen Sie die Härtefallregelung? Heißt es nicht immer, verbale und gewaltsame Aggression in der Ehe sollte nicht einfach hingenommen werden? Man solle aktiv handeln! Doch wie? Zur Polizei gehen? Einen Anwalt aufsuchen? Oder sich Rat bei sogenannten „Experten“ holen? Wenn Sie Gewalt in der Ehe erfahren haben, haben Sie schon einmal versucht, Hilfe zu bekommen?

Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt werden, sollen in einem Frauenhaus Schutz finden können. Wie oft muss eine Frau von ihrem Mann geschlagen werden, bis sie aus dem Haus flüchten darf? Die Frage ist berechtigt, denn es ist nicht einfach selbstverständlich, einen Platz in einem Frauenhaus zu finden. In einem reichen Land wie Deutschland gibt es keine ausreichenden Plätze für Frauen, die unbedingt Schutz brauchen. Allein in Niedersachsen mussten mehr als 2600 Frauen abgewiesen werden. Das zeigt eine Abfrage des NDR Regionalmagazins Hallo Niedersachsen unter den 40 Frauenhäusern im Land. Aus NRW heißt es: „Landesgeförderte Häuser wiesen 7358 Anfragen ab“. So sieht es überall aus. Frauen, die von Gewalt betroffen sind, haben in Deutschland keine Lobby!

Lange Zeit war das Thema tabuisiert. Doch spätestens seit der MeToo-Debatte über Vergewaltigung, Übergriffe und Sexismus ist klar: Missbrauch ist ein gesellschaftliches Problem.

Die MeToo-Debatte bezieht sich hauptsächlich auf die sexuelle Gewalt. Auch ein sehr wichtiges Thema, und wenn dann gefragt wird, warum man so lange geschwiegen hat, wäre ja längst verjährt, sollte die Antwort lauten, die Spuren der Gewalt bleiben. Man lernt zwar, damit zu leben, aber diese Augenblicke der Angst vergisst Frau nicht. Außerdem sollte auch noch erwähnt werden, dass einer Frau oft einfach nicht geglaubt wird.

Die psychische Misshandlung in der Ehe nachzuweisen, ist meist schwierig, da sie normalerweise vorwiegend mündlich geschieht. Anders ist dies, wenn z. B. häusliche Gewalt vorliegt. Auch die Durchsetzung des Härtefalls funktioniert nur in Ausnahmesituationen und wird individuell entschieden. Tipp: Sammeln Sie SMS oder E-Mails und ziehen Sie gegebenenfalls Zeugen hinzu, um den Vorwurf der Demütigungen in der Ehe zu beweisen – so ein Ratgeber.

Was aber, wenn man sogar zum Arzt war, der ein Attest ausstellt, worauf dann steht: „Das Opfer erlitt Hämatome, Prellungen und Abschürfungen“ ? Dann sollte der Fall doch klar sein, doch ist es nicht immer. „Als Opfer wenden Sie sich bitte an eine Familienberatungsstelle, derer es in großen Städten viele gibt,“ heißt es dann! 

Nur, nicht jede misshandelte Frau wohnt in einer großen Stadt und außerdem sind auch Familienberatungsstellen überlastet. Nicht jede Frau traut sich, gleich zur Polizei zu gehen, um eine Anzeige zu machen. Wo soll die Frau hin, wenn es doch nicht genügend Frauenhäuser gibt? Sind keine Kinder in der Partnerschaft, ist es schon einfacher. Doch mit Kindern zu fliehen, wird zu einem Problem, und zwar zu einem erheblichen. Eine weitere Hürde, auch wenn man es nicht glauben mag, ist die Bürokratie.

Es ist ja nicht so, dass die Situation nicht bekannt sei, denn 2014 zeigte ein Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, wie weit verbreitet Gewalt gegen Frauen in Europa ist.

  • Die Agentur selbst bezeichnet die Studie als „weltweit größte Erhebung über Gewalt gegen Frauen“. Über 42 000 zufällig ausgewählte Frauen zwischen 18 und 74 Jahren wurden befragt, pro Mitgliedsstaat 1500 (Luxemburg 900). Die gestellten Fragen bezogen sich auf Erfahrungen seit dem 15. Lebensjahr und auf Vorfälle in den letzten 12 Monaten vor der Befragung. Sie beinhalteten körperliche, sexuelle und psychische Gewalt inklusive häuslicher Gewalt, Stalking, sexueller Belästigung sowie Belästigung über das Internet und andere moderne Medien. Die Ergebnisse sind schockierend:
  • Etwa 62 Millionen Frauen in Europa (33%) haben seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt.
  • Über 41 Millionen Frauen in Europa (22%) haben in einer Partnerschaft körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt.
  • Über 9 Millionen Frauen in Europa (5%) sind seit ihrem 15. Lebensjahr vergewaltigt worden. An etwa der Hälfte der außerhalb der Partnerschaft erlebten Fälle waren mehrere Täter/Täterinnen beteiligt.
  • Über 80 Millionen Frauen in Europa (43 %) waren oder sind in einer Partnerschaft psychischer Gewalt ausgesetzt, wurden beispielsweise öffentlich bloßgestellt, eingesperrt, mussten gegen ihren Willen pornografische Filme ansehen und/oder wurden mit Gewalt bedroht.
  • Etwa 62 Millionen Frauen in Europa (33 %) haben in ihrer Kindheit körperliche oder sexuelle Gewalt durch Erwachsene erlebt. 22,5 Millionen (12 %)  waren in der Kindheit von sexueller Gewalt betroffen, die Hälfte davon durch fremde Männer. Hier wurden häufig Genitalien gezeigt oder die Mädchen an Genitalien oder Brüsten berührt.
  • Ungefähr 33,8 Millionen Frauen in Europa (18 %) waren ab ihrem 15. Lebensjahr von Stalking betroffen, über 9,3 Millionen (5%) innerhalb der letzten 12 Monate vor der Befragung, wobei das Stalking in 21% der Fälle (über 7 Millionen) länger als zwei Jahre anhielt.
  • Über 20 Millionen Frauen in Europa (11 %) wurden bereits über die neuen sozialen Medien, per Mail oder SMS belästigt. Von den Frauen unter 29 Jahren waren es sogar 20%, die online belästigt wurden.
  • Über 100 Millionen Frauen in Europa (55 %) wurden bereits sexuell belästigt. Etwa ein Drittel davon berichtet, dass es sich bei dem/den Tätern/Täterinnen um Vorgesetzte, Kollegen oder Kunden handelte.
  • 67 % aller betroffenen Frauen in Europa meldeten die schwerwiegendsten Gewaltvorfälle innerhalb einer Partnerschaft weder der Polizei noch einer anderen Organisation.
  • Anhand der Studienergebnisse erarbeitete die FRA Empfehlungen für die Mitgliedsstaaten. So sollten vor allem Polizisten, medizinisches Fachpersonal und Mitarbeiter von Opferschutzeinrichtungen geschult und Strukturen geschaffen werden, die ihnen im konkreten Fall rasches Handeln ermöglichen. Ferner rät die FRA, häusliche Gewalt und Gewalt innerhalb der Partnerschaft ernster zu nehmen und mit Nachdruck zu ahnden.

Insgesamt sind 2016 rund 109 000 Frauen Opfer partnerschaftlicher Gewalt geworden. Das geht aus einer Sonderauswertung der Kriminalitätsstatistik hervor, die das Bundeskriminalamt anlässlich des „Internationalen Tages zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen“ für das Bundesfamilienministerium erstellt hatte.

 

2018 eine erneute Studie: Fast 140.000 Fälle häuslicher Gewalt wurden 2017 gemeldet

Familienministerin Franziska Giffey stellte die Statistik vor: .

Opfer von Partnerschaftsgewalt sind zu über 82 Prozent Frauen. Fast die Hälfte von ihnen hat in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Tatverdächtigen gelebt. Das zeigt die aktuelle  polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Demnach wurden 2017 insgesamt 138.893 Personen erfasst, die Opfer von Partnerschaftsgewalt wurden. Knapp 113.965 Opfer waren weiblich. Die PKS erfasste folgende versuchte oder vollendete Delikte gegen Frauen:

  • Vorsätzliche, einfache Körperverletzung: knapp 69.000
  • Bedrohung: über 16.700
  • Gefährliche Körperverletzung: rund 11.800
  • Bedrohung, Stalking, Nötigung: knapp 29.000
  • Freiheitsberaubung: über 1.500
  • Mord und Totschlag: 364

Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu fast 100 Prozent weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 90 Prozent. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind 81 Prozent der Opfer Frauen.

Die PKS gibt einen Überblick darüber, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei bekannt wurde. Die PKS beschreibt also die bekannten Fälle von Partnerschaftsgewalt – das sogenannte Hellfeld.

Jetzt müsste man noch wissen, wie viele Täter bestraft werden, denn oft erreichen uns Hilferufe, wo Frauen Gewalt erfahren und um Hilfe bitten, die Täter aber straffrei bleiben!

Die Familienministerinnen wechseln, neue Studien folgen, doch es bleibt nur bei Versprechungen. Man habe ja ein  Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ eingerichtet.  Sie können kostenlos unter der Telefonnummer 0800 – 116 016 Unterstützung und Hilfe bei allen Formen von Gewalt gegen Frauen bekommen.

Doch war Ihnen bekannt, dass das Familienministerium wenig Geld hat? Beispiel:

Manuela Schwesig war vom 17. Dezember 2013 bis zum 2. Juni 2017 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Als Dank für unser Engagement gegen Gewalt an Frauen und Mädchen wurden wir zu einer Veranstaltung nach Berlin eingeladen. Im Vorfeld sollte ich noch unterschreiben, dass ich mit der Veröffentlichung von Fotos mit Frau Schwesig einverstanden sei. Ich rief beim Familienministerium in Bonn an und fragte nach Fahrtkosten und einer Übernachtungsmöglichkeit, denn schließlich würde die Veranstaltung um 18.Uhr beginnen und mal eben kurz nach Berlin ist mit der Bahn nicht gerade sehr einfach, zumal wenn man aus Schleswig-Holstein kommt. Die nette Dame, die für diese Veranstaltung zuständig war, entschuldigte sich und sagte, dass der Etat es nicht zuließe. Daher auch um 18 Uhr, da es dann noch zumutbar wäre, nach Hause zu fahren.

Nein, es ist für uns Frauen kein Geld da. Das sehen wir auch tagtäglich in den Jugendämtern. Das dortige Personal ist überlastet und auf Hilfe wartet man vergebens. Denn häusliche Gewalt bedeutet auch, dass Kinder leiden.

Seit 1997 ist auch Vergewaltigung in der Ehe strafbar. Der Wortlaut von § 177 des Strafgesetzbuches (StGB) wurde entsprechend angepasst.

Doch wie viele Täter wurden bestraft?

Wo ist der Aufschrei?

Bei so viel Gleichgültigkeit in unserer Gesellschaft ist es kein Wunder, dass viele Frauen und Mädchen sich nicht trauen, ihre Peiniger anzuzeigen. Wenn schon die Gesellschaft so abgestumpft ist, woher sollen die Opfer dann das Vertrauen in die rechtlichen Vertreter dieser Gesellschaft, in Polizei, Staatsanwälte oder Richter haben? Neben Angst und Unsicherheit im Umgang mit den Behörden hindert Opfer oft auch ihre Scham daran, die Gewalttaten anzuzeigen, die ihnen widerfuhren.

Wo war der Aufschrei, nach dem eine Umfrage, die von der Europäischen Union veröffentlicht wurde, gezeigt hatte, dass jeder vierte Europäer Vergewaltigungen unter Umständen für gerechtfertigt hält?

27 Prozent der Befragten gaben an, dass „Sex ohne Einverständnis“ durchaus gerechtfertigt sein kann. Bedeutet, Frauen zu vergewaltigen, ist ok? Mehr als jeder Vierte in Europa beantwortete die Frage: „Sind Frauen an Vergewaltigungen selbst schuld?“ mit JA, unter bestimmten Umständen. 

2013 hieß es sogar, dass in Deutschland mehr Frauen vergewaltigt werden als in Indien. Und wo war der Aufschrei?

Wo war der Aufschrei, als es letztes Jahr hieß Digitale Gewalt gegen Frauen ist weiter verbreitet und hat schwerwiegende Folgen! ?

Was wird sich nun ändern? Ändert sich überhaupt etwas? Immer wieder erreichen uns Netzfrauen Schicksale, die auch mit Jugendämtern zusammenhängen.

Häusliche Gewalt: Ein Schicksal von vor 20 Jahren, das zeigt, was Fehlentscheidungen seitens des Jugendamtes und Familiengerichtes auslösen können

Eine Mutter mit zwei Kindern floh aus dem Haus, da sie seit Jahren von ihrem Ehemann misshandelt wurde. Sie nahm die Kinder mit und fand in einer Ferienwohnung erst einmal eine Bleibe, bis eine Wohnung fertiggestellt war. Das Jugendamt meldete sich auch gleich und wollte überprüfen, ob die Situation zum Wohle der Kinder ausreichend war. Da es sich um eine berufstätige Mutter handelte, musste natürlich auch gewährleistet sein, dass die Kinder eine optimale Betreuung hatten. Da sowohl die Familie der Mutter und der Arbeitgeber als auch die Schule des Kindes und Freunde sich in die Betreuung der Kinder einbrachten, hatte das Jugendamt keinerlei Einwände.

Eine Tagesoma kümmerte sich noch zusätzlich um die beiden Kinder im Alter von 6 und 4 Jahren. Die Kinder fühlten sich sicher und wohl, denn sie brauchten nun nicht mehr zu erleben, wie die Mutter geschlagen wurde. Der zuständige Beamte entschied daraufhin, dass die Kinder jeden Samstag den Vater besuchen mussten. Dass auch dies ein Fehler war, stellte sich nach zwei Monaten heraus, denn dann sollten die Kinder ein Wochenende bei dem Vater bleiben, und als die Kinder im Haus des Vaters waren, schloss er die Haustür ab und sagte zu der Mutter der Kinder: „Die Kinder wirst du nicht wiedersehen.“ Die 6-jährige konnte sich noch selbst befreien, die Kleine blieb im Haus des Vaters. Es bestand keinerlei Möglichkeit seitens der Mutter, das Kind aus dem Haus zu befreien.

Nun würden Sie sicherlich sagen: Wo war die Polizei? – Die kam nicht, da das vorläufige Sorgerecht trotz Dringlichkeitsverfahrens nicht geklärt war. Mal war der zuständige Richter krank, dann der zuständige Beamte vom Jugendamt – und ohne Sorgerecht keine Polizei.

Da es ein Samstagnachmittag war, hatte die Mutter auch keine Chance, jemanden vom Jugendamt zu erreichen und somit blieb nur das bange Abwarten bis zum Montag Morgen.

Doch wer nun gedacht hätte, dass das Kind wieder zur Mutter kam, der irrte. Nein, das Gericht musste entscheiden und somit zog sich das Verfahren zwei Monate hin – kein Besuchsrecht, denn der Vater war immer noch gewalttätig. Sollte sich die Mutter dem Haus nähern – so seine Worte – hätte er ein Gewehr.

Die erste Begegnung der Geschwister fand dann zwei Monate später statt – und der Richter hörte sich die beiden Kinder an, die ihm gegenüber angaben, wo sie weiterhin leben wollten. Doch als der Vater dem Richter mitteilte, dass er seine Familie auslöschen würde, wenn man ihm das Kind nähme, da entschied der Richter zugunsten des Vaters für eine Geschwistertrennung. Ein Besuchsrecht wurde bestimmt, und wer bei späteren Verhandlungen fehlte, war der zuständige Beamte vom Jugendamt. Obwohl der Vater bei einem Besuch des älteren Kindes dieses einsperrte, damit es nicht mehr zur Mutter konnte, und erst mit viel Zureden das Kind frei ließ – blieb es bei der Entscheidung. Daran änderte auch das vom Richter geforderte Gutachten nichts – es kostete über 3000,- DM. Die ärztlichen Gutachten, die die Brutalität des Mannes widerspiegelten, z. B. ein blutig geschlagener Rücken, wurden ebenfalls nicht berücksichtigt.

Es reichte auch nicht, dass es sich bei der neuen Wohnung der Mutter um eine kindgerechte Wohnung handelte, dass die Kinder gut versorgt waren und eine Tagesmutter aufpasste, wenn die Mutter arbeiten musste. Denn Unterhalt gab es vom Vater nicht – da jeder ein Kind hatte, brauchte kein Unterhalt gezahlt zu werden. Die Mutter hätte auch ihre Arbeit aufgegeben, wenn sie nur ihre Kinder hätte behalten können, aber da hieß es dann seitens des Gerichtes, dass man da ja den Kindern nicht mehr das bieten könne, was man mit einer gut bezahlten Arbeit machen würde.

Auf die Frage, ob der Vater mehr Zeit für die Kinder gehabt hat – nein, er war selbständiger Unternehmer und arbeite zwar zu Hause, aber mehr Zeit hatte er sicherlich nicht. Das Besuchsrecht nahm er auch nicht wahr. Das Kind, das nun bei ihm wohnte, durfte nicht zur Mutter, und wenn, dann ging das nur mit Tricks.

Auch als offensichtlich war, dass er sich nicht ausreichend um das kleine Kind kümmerte – es kam eines Tages voller Läuse bei der Mutter an, unternahm das Jugendamt nichts, sondern riet, das Kind zu entführen und abzuwarten, wie dann die Gerichte entscheiden würden. Ja, Sie lesen richtig – bedeutet, wenn man kein Sorgerecht hat – denn jeder bekam das Sorgerecht nur für das Kind, welches man hatte, galt es als Entführung, wenn man das Kind nicht wieder zurück gab.

Der damalige Richter antwortete noch zu der Mutter:„Passen Sie auf, wenn Sie irgendwo aus dem Auto steigen, nicht, dass er Sie erschießt“. Die Waffen hat man ihm nie abgenommen. Nach drei Jahren hartem Kampf blieb es bei der Geschwistertrennung. Allein diese Geschichte reicht für ein Buch. Heute stellt man fest, es war der größte Fehler, was sowohl das Jugendamt als auch der zuständige Richter gemacht hatten. Die Ältere wuchs in einem harmonischen Haushalt und Umfeld auf. Die Kleine musste schon früh erwachsen werden. Wenn andere spielten, machte sie den Haushalt und wurde auch nicht schulisch gefördert. Der Haushalt des Vaters blieb frauenlos, somit blieb für sie die Arbeit. Heute, 20 Jahre später, sind die Geschwister wieder zusammengewachsen und auch die Mutter hat ihre Tochter wieder und sie sind alle drei glücklich. Der Vater hat durch sein Handeln verloren, denn vergessen tun die Kinder es ihm nicht. Und es sei bemerkt: Hätte die Mutter ein Frauenhaus aufgesucht anstatt sich selbst zu helfen, wäre es anders gelaufen. Fragen Sie nicht warum, dies wurde nur so bestätigt.

Wie Sie sehen, wenn Sie diese Geschichte gelesen haben, können die Folgen gravierend sein, wenn falsche Entscheidungen getroffen werden. Auf die Frage, ob die Mutter sich vorher nicht gut um die Kinder gekümmert habe, sei auch hier bemerkt, ihr Fehler war, dass sie finanziell für die Familie gesorgt hatte. Die Frage, wie viel Zeit man für die Kinder hatte, wurde gleich gestellt, unabhängig davon, dass die Mutter auch ihren Job aufgegeben hätte, nur, dann hätte Sie ja kein eigenes Einkommen gehabt und wäre dem Staat zur Last gefallen. Vorteil des Vaters: Alle hatten Angst vor ihm.

Auch 20 Jahre später ist es immer noch nicht selbstverständlich, dass einer Frau geholfen wird. Denn eine Frau, die von ihrem Partner misshandelt wurde, machte eine Anzeige bei der Polizei. Sie versteckte sich, weil er ihr angedroht hatte, sie umbringen zu wollen. Sie hatte Angst, und als sie erneut von ihrem Ex-Partner angegriffen wurde und flüchten konnte, rief sie bei der Polizei an. „Sollten Sie erneut angegriffen werden, melden Sie sich sofort, vorher können wir nicht tätig werden,“  so die Antwort.

BKA-Statistik: 149 Frauen starben 2016 durch den Partner – 2017 waren es 147 Tote.

In Deutschland wurde 2017 jeden zweiten bis dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder ihrem Ex umgebracht. So sieht es in Deutschland aus, und  jeden Tag gibt es eine versuchte Tötung! Der BKA-Auswertung zufolge wurden im letzten Jahr fast 140.000 Fälle von Gewalt in der Partnerschaft angezeigt. Doch wie viele Gewalttaten geschehen in Deutschland hinter verschlossenen Türen, wo Frauen sich nicht trauen zur Polizei zu gehen oder abgewiesen werden?

Wir möchten alle Opfer häuslicher oder sonstiger Gewalt, aber auch alle, die solche Gewalt bemerken, ermutigen, sich an die zuständige Polizeibehörde, an die Familienhilfe ihrer Stadtverwaltung oder an eine Familienhilfe- oder Frauenberatungsstellen zu wenden. Man wird Sie dort beraten, wie weiter vorzugehen ist bzw. wie Maßnahmen zu Ihrem Schutz ergriffen werden können. Dort bekommen Sie ggf. auch die Kontaktdaten eines Frauenhauses.

Leider müssen wir aber auch erwähnen, dass Sie Geduld mitbringen müssen. Und schämen Sie sich nicht, denn diejenigen, die sich schämen müssten, sind die Täter, nicht die Opfer! Es gibt keinen Grund zu schweigen!

Netzfrau Doro Schreier

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