Es war ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem Chemiekonzern Bayer und der EU-Kommission. Die Bundesregierung hatte sogar im Oktober 2013 schriftlich in einem Gerichtsverfahren artikuliert, dass nicht erwünscht sei, dass der Schutz von Bienen zu einer Gefährdung für die Agro-Gentechnik werde, wie dem Chemiegiganten Bayer. Der Chemiegigant Bayer hat mittlerweile Monsanto gekauft und sogar Glyphosat soll nach 2022 weiterhin zugelassen werden. Nach dem jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Chemiekonzern Bayer und der EU-Kommission haben jetzt die Bienen gewonnen. Das EuGH bestätigt das Verbot von Neonicotinoiden zum Schutz von Bienen.
Sieg für die Bienen gegen Bayer
Während Syngenta das Urteil des Europäischen Gerichts zum Verbot der Neonicotinoide Clothianidin (Bayer), Imidacloprid (Bayer) und Thiamethoxam (Syngenta) akzeptierte, hatte der Chemiriese Bayer dagegen Beschwerde bei der höchsten Instanz, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht.
Die EU-Kommission hatte bereits das Neonikotinoid Thiacloprid ab Mai 2020 verboten. Es gab starke Anzeichen für Schädigungen bei Mensch, Bienen und anderen Insekten. Ein toller Erfolg der Zivilgesellschaft und ein Warnsignal an die Politik, dem Vorsorgeprinzip mehr Geltung zu verschaffen, so unser Beitrag: Sieg für die Bienen – EU-Kommission verbietet Bayer-Insektizid Thiacloprid! – EU Commission bans Bayer pesticide linked to harming bees
Thiacloprid von Bayerist ein Pestizid aus der Klasse der Neonicotinoide und es hat gravierende Auswirkungen auf die Artenvielfalt. Außerdem kann der Stoff das Kind im Mutterleib schädigen.
Verkauf von drei Insektiziden wurden 2013 eingeschränkt
Es geht dem Chemiegiganten von der Bayer-Gruppe produzierten Mittel Clothianidin und Imidacloprid. Die EU-Kommission hatte 2013 in mehreren Verordnungen die Genehmigungen für die Pestizidwirkstoffe erheblich eingeschränkt, zusammen mit einem dritten Neonikotinoid – Thiamethoxam des Herstellers Syngenta. Das EuG bestätigte diese Beschränkungen im Mai 2018. Bayer ging in die nächste Instanz. Nach dem Urteil dürfen die Genehmigungen für diese Pestizidprodukte nach Art. 21 der Verordnung (EG) 1107/2009 eingeschränkt werden, weil ernsthafte Zweifel an ihrer Unschädlichkeit festgestellt wurden. Nach der Feststellung des Gerichts lagen ausreichende wissenschaftliche Hinweise auf Risiken für Bienen vor, um die Maßnahmen der Kommission zu rechtfertigen.
Obwohl nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 11. März 2015 die Firma Bayer den Pestizidwirkstoff Thiacloprid (eine Weiterentwicklung von Imidacloprid), der in den Bayer-Produkten „Schädlingsfrei Calypso“ und „Zierpflanzenspray Lizetan“ enthalten ist, nicht mehr als ungefährlich für Bienen bezeichnen darf, stand immer noch auf der Homepage des Chemiekonzerns Bayer: THIACLOPRID IST SICHER FÜR BIENENVÖLKER – mittlerweille ist die Webseite nicht mehr erreichbar.
Seit Jahren befürchten Biologen und Ökologen, dass die Artenvielfalt vieler Land- und Wassertiere weltweit abnimmt.
Eine aktuelle Studie kommt jetzt zu dem Fazit, dass mehr als 40 Prozent der Insekten in den nächsten Jahrzehnten weltweit ausgestorben sein können. Siehe Save bees and farmers – Bienen und Bauern retten: Bündnis startet EU-Bürgerinitiative für eine bessere Landwirtschaft
Ihr Stich tut sehr weh, aber sollten sie verschwinden, würde dies noch viel mehr schmerzen. Weltweit sterben massenweise Bienen. Für ihren Tod ist vor allem der Mensch verantwortlich. Bienen auf der ganzen Welt sind laut neueren Studien bis zu 90% verschwunden. Die Gründe sind je nach Region unterschiedlich, aber zu den Hauptgründen gehören u. a. massive Abholzung, Mangel an sicheren Nistplätzen, Mangel an Blumen, Einsatz unkontrollierter Pestizide, Veränderungen im Boden. Die Landwirtschaft der Welt hängt zu 70% von Bienen ab, um es deutlicher und direkter auszudrücken, könnte man sagen, dass 70 von 100 Lebensmitteln von Bienen favorisiert werden. Wenn das Bienensterben nicht bald endet, könnte es ernsthafte Folgen für die Nahrungsmittelversorgung weltweit haben. Müssen wir, wie schon in China üblich, das Bestäuben mit der Pinzette übernehmen, damit wir überhaupt noch Obst erhalten? Denn viele Pflanzen sterben ohne Bestäubung aus und die Lebensmittelversorgung ist bedroht. Das ist auch der Grund, warum die Biene zum wichtigsten Lebewesen des Planeten erklärt wurde. Siehe auch Bienen sind bereits dem Aussterberisiko ausgesetzt – The Bee Is Declared The Most Important Living Being On The Planet
Meilenstein für den Insektenschutz- EuGH bestätigt das Verbot von Neonicotinoiden zum Schutz von Bienen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in letzter Instanz entschieden, dass die EU-Teilverbote bienenschädlicher Pestizid-Wirkstoffe (Neonicotinoide) aufrechterhalten bleiben. Dem Urteil war ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem Chemiekonzern Bayer und der EU-Kommission vorausgegangen. Aufgrund der enormen Tragweite des Verfahrens für den Schutz von Bienen und Biodiversität hatten sich auch Imkerverbände, unterstützt durch die Aurelia Stiftung, in das Gerichtverfahren eingeschaltet und sich für einen Bestand des Verbots eingesetzt, so Thomas Radetzki (Vorstand, Aurelia Stiftung):
Die EU-Kommission hatte 2013 in mehreren Verordnungen die Genehmigungen für die Pestizidwirkstoffe erheblich eingeschränkt. Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) bestätigte 2018 diese Teilverbote für die Neonicotinoide Clothianidin (Bayer), Imidacloprid (Bayer) und Thiamethoxam (Syngenta). Während Syngenta das Urteil des EuG akzeptiert hat, legte Bayer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. In der zweiten (und letzten) Instanz hat der EuGH nun diese Beschwerde vollständig zurückgewiesen.
Nach dem heutigen Urteil des EuGH dürfen die Genehmigungen für diese Pestizidprodukte nach Art. 21 der Verordnung (EG) 1107/2009 eingeschränkt werden, weil ernsthafte Zweifel an ihrer Unschädlichkeit festgestellt wurden. Nach der Feststellung des Gerichts lagen ausreichende wissenschaftliche Hinweise auf Risiken für Bienen vor, um die Maßnahmen der Kommission zu rechtfertigen.
Dr. Achim Willand, Anwalt der Kanzlei [GGSC], erklärt: „Das Verfahren hat gravierende Mängel der Risikoprüfung beim Bienen- und Insektenschutz aufgedeckt. Es dürfen nur Pestizidwirkstoffe eingesetzt werden, die nachweislich unschädlich sind. Die EU-Kommission darf auch in Verdachtsfällen handeln.“
Im Zweifel für den Umweltschutz
Wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein genehmigter Pestizidwirkstoff schädlich sein könnte, ist es Sache der Hersteller, bei der Überprüfung der Wirkstoffgenehmigung Zweifel auszuräumen und nachzuweisen, dass weiterhin sämtliche Genehmigungsanforderungen erfüllt sind. Das heißt: Nur nachweislich unschädliche Pestizidprodukte dürfen die Genehmigung umfassend behalten. In wissenschaftlich begründeten Verdachtsfällen hat der Umweltschutz Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen.
Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hatte bereits 2012 gravierende Mängel und Lücken des EU-Prüfschemas für Pestizide hinsichtlich des Schutzes von Honigbienen, Hummeln und Wildbienen festgestellt. Der EuGH hat nun klar bestätigt, dass die Risikoprüfung auf Basis aktuellster wissenschaftlicher Erkenntnisse durchzuführen ist. Neue Leitlinien und eine umfassende Risikoprüfung müssen nicht abgewartet werden, bevor die Kommission Vorsorgemaßnahmen ergreifen kann. Insofern wird unsere im Prozess vertretene Auffassung bestätigt, dass schon gravierende Datenlücken im Rahmen des Vorsorgeprinzips eine Einschränkung der Pestizid-Genehmigung rechtfertigen können.
Intervention von Aurelia und Imkerverbänden
In dem Verfahren sind Imkerverbände als sogenannte „Streithelfer“ beteiligt. Die Anwaltskanzlei [GGSC] vertritt in den sehr umfangreichen Gerichtsverfahren (ca. 7.000 Seiten Prozessstoff) seit 2013 den Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) und den Österreichischen Erwerbsimkerbund (ÖEIB). Die Aurelia Stiftung koordiniert und finanziert diese Intervention, die von einem breiten Bündnis von Verbänden zum Schutz von Bienen getragen wird.
Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung, sagt: „Für dieses Urteil haben wir mehr als sieben Jahre lang gestritten. Jetzt ist die Politik gefragt. Wir erwarten, dass das Zulassungsregime für Pestizidwirkstoffe und Pflanzenschutzmittel an die strengen Maßstäbe des obersten europäischen Gerichtes angepasst wird. Die Zulassungen der noch auf dem Markt befindlichen, gefährlichen Neonicotinoide müssen umgehend überprüft werden.“
Das Urteil hat herausragende Bedeutung für den Insektenschutz und eine umweltverträgliche Landwirtschaft. In dem Verfahren sind erhebliche Defizite der Risikoprüfung bei Pestizid-Wirkstoffen aufgedeckt worden. Darüber hinaus hat der EuGH die Handlungskompetenz der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten grundlegend bestätigt. Das im Unionsrecht verankerte Vorsorgeprinzip ermächtigt dazu, zugelassene Produkte vom Markt zu nehmen, wenn sie im Verdacht stehen, umwelt- oder gesundheitsschädlich zu sein. Bisher ist kein vergleichbarer Fall bekannt, in dem die Kommission die Vermarktung genehmigter Produkte von so großer wirtschaftlicher Bedeutung aus Gründen des Umweltschutzes derart weitgehend eingeschränkt hat.
Mehr lesen: Insektizide von Bayer vor Europäischem Gerichtshof (PM vom 22.09.2020)
EU Court of Justice rejects Bayer attempt to overturn bee-killing pesticide ban
By Buglife
The Court of Justice of the European Union ruled 6th May 2021 that the European Commission was right to ban the use of three bee-killing neonicotinoid pesticides – imidacloprid, clothianidin and thiamethoxam. The Court rejected Bayer’s appeal to overturn the ban and the 17 May 2018 ruling of the EU General Court, and instead significantly strengthened the ability of the EC to take action to prevent environmental harm.
In 2013 the EC decided to ban three neonicotinoids from various uses where they believed there was a risk to bees and pollinators. Since then further evidence of harm being caused, for instance 40% of wild bees in one UK study had been extinguished in more than 10% of their range by neonicotinoid use and widespread contamination of wildflowers near arable fields, resulted in a full outdoor ban on the three pesticides across Europe.
Bayer had argued that the EC could only act to protect the environment if previously agreed criteria were no longer met and could not act to ban uses of pesticides where there was no specific evidence that linked environmental harm to that use (e.g. domestic use). This would have undermined the EU’s ‘precautionary principle’ and the ability of the EC to take action that would prevent environmental harm. Instead the Court determined that the EC could base it’s decisions on an assessment of environmental risk based on any new scientific evidence and could rely on the precautionary principle to take a wide spread of measures that it decided would reduce the likely occurrence of environmental harm.
Buglife presented arguments to the court in defence of the ban, along with Pesticides Action Network Europe, Beelife and Greenpeace. The Court ruled that Bayer should pay legal costs incurred by environmental groups.
However, the court victory does not resolve the existing situation in which pesticides continue to be approved with no assessment undertaken of their likely impacts on wild bee populations. In the EU there is an intense debate, with the EC attempting to revise draft guidelines following pesticide industry objections and the European Parliament pushing hard to maintain a high level of environmental protection. In the UK there is a complete lack of certainty, the precautionary principle is in limbo following the failure to pass the Environment Bill before Brexit occurred, and there is no clear plan to replace the EU’s pesticide risk assessment processes with a domestic version. There is also no process underway, or parliamentary debate, in the UK to secure better protection for bees in the future and the risk of history repeating itself and massive harm being done to wildlife before action is taken remains just as likely now as it was before the approval of these insecticides.
Buglife CEO Matt Shardlow said “This is a fantastic result for Europe’s bees, it gives the EC more authority to take sweeping action to prevent environmental harm and re-confirms the importance of the precautionary principle in enabling this action. However, is casts a stark light on the situation in the UK where there is increasing uncertainty about the application of the precautionary principle and the recent decision of George Eustace to allow the use of neonicotinoids on sugar beet clearly failed to protect the environment or to properly risk assess the harm to the environment that this use would have caused to freshwater life. It is of great importance that the UK establishes a transparent risk assessment function for pesticides and introduces new approval tests for wild bees, butterflies and ground beetles – all of which were impacted by the approval of neonicotinoid insecticides.”
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