Staatsgewalt gegen Bürger
Art. 8 des Grundgesetzes garantiert Demonstrationsfreiheit. Art. 5 Absätze 1 und 2 GG garantieren zudem allen Bürgern Meinungsfreiheit. Dies kann jedoch durch Art. 8 Absatz 2 GG und durch das Versammlungsgesetz in den §§ 14 bis 20 eingeschränkt oder sogar … Weiterlesen →