Landgericht Köln: Flatrate muss Flatrate bleiben – das gilt nur für den Namen „Flatrate“
Das Landgericht Köln hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW Vertragsklauseln der Deutschen Telekom für unzulässig erklärt, die eine Drosselung des Surftempos bei Internet-Flatrates vorsehen. Da die Telekom-Tarife als „Internet-Flatrate“ und unter Angabe der „bis zu“-Maximalgeschwindigkeit beworben werden, sieht die … Weiterlesen →